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   BSG, 30.08.1967 - 4 RJ 43/67   

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BSG, 30.08.1967 - 4 RJ 43/67 (https://dejure.org/1967,3482)
BSG, Entscheidung vom 30.08.1967 - 4 RJ 43/67 (https://dejure.org/1967,3482)
BSG, Entscheidung vom 30. August 1967 - 4 RJ 43/67 (https://dejure.org/1967,3482)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Witwenrente - Rentenerhöhung wegen Kindererziehung - Waisenberechtigtes Kind

Papierfundstellen

  • BSGE 27, 139
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • Drs-Bund, 17.05.1988 - BT-Drs 11/2314
    Auszug aus BSG, 30.08.1967 - 4 RJ 43/67
    Nr° 3 zu BVG @ 40)° Zur Neuregelung der Arbeiterrentenversicherung hatte die SPD-Fraktion im @ 29 ihres ßntwurfs (Bundestagsdruoksache 11/2314) vorgeschlagen, gegenüber anderen Witwen diejenige durch eine gesteigerte Leistung besser zu stellen, die"beim Tode des Versicherten Kinder unter 18 Jahren zu versorgen hat"° Zum Unterschied davon sah die Kegierungsvorlage eine Lösung vor, welche die Mitte hielt zwischen der Forderung, daß die Witwe für das Kind wirklich und ständig betreuend tätig sein müsse, und dem Gedanken, daß es genüge, wenn sie bloß geistig-seelisch für die Entwicklung des Kindes wirke° Nach 5 1272 des â- egierungsentwurfs (Bundestagsdrucksache 11/2437) sollte die Leistungssteigerung davon abhängig sein, daß die Witwe ein waisenrentenberechtigtes Kind "im eigenen Haushalt erzieht"" Die Worte "im eigenen dauenalt" wurden v0m Ausschuß für öozialpolitik gestrichen, weil nicht unterschiecen werden sollte, ob des Kind im Haushalt ner uitwe oder mit cieser beim Großvater aufgenommene-sei° "amit wurüe eine £assüâ- g gewählt, die einer Verweisung auf die bürgerlich- ,.
  • Drs-Bund, 08.06.1988 - BT-Drs 11/2437
    Auszug aus BSG, 30.08.1967 - 4 RJ 43/67
    Nr° 3 zu BVG @ 40)° Zur Neuregelung der Arbeiterrentenversicherung hatte die SPD-Fraktion im @ 29 ihres ßntwurfs (Bundestagsdruoksache 11/2314) vorgeschlagen, gegenüber anderen Witwen diejenige durch eine gesteigerte Leistung besser zu stellen, die"beim Tode des Versicherten Kinder unter 18 Jahren zu versorgen hat"° Zum Unterschied davon sah die Kegierungsvorlage eine Lösung vor, welche die Mitte hielt zwischen der Forderung, daß die Witwe für das Kind wirklich und ständig betreuend tätig sein müsse, und dem Gedanken, daß es genüge, wenn sie bloß geistig-seelisch für die Entwicklung des Kindes wirke° Nach 5 1272 des â- egierungsentwurfs (Bundestagsdrucksache 11/2437) sollte die Leistungssteigerung davon abhängig sein, daß die Witwe ein waisenrentenberechtigtes Kind "im eigenen Haushalt erzieht"" Die Worte "im eigenen dauenalt" wurden v0m Ausschuß für öozialpolitik gestrichen, weil nicht unterschiecen werden sollte, ob des Kind im Haushalt ner uitwe oder mit cieser beim Großvater aufgenommene-sei° "amit wurüe eine £assüâ- g gewählt, die einer Verweisung auf die bürgerlich- ,.
  • BSG, 14.07.2021 - B 6 KA 15/20 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Beschäftigung eines Vertreters oder

    Dagegen wird etwa für die Anrechnung von Kinderziehungs- oder Berücksichtigungszeiten nur verlangt, dass der Versicherte "sein Kind erzogen hat" (§ 56 Abs. 2 Satz 1, § 57 Satz 1 SGB VI; ebenso § 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI für die große Witwen- oder Witwerrente) , wobei in der Rechtsprechung des BSG geklärt ist, dass dies nicht die Erziehung des Kindes im eigenen Haushalt verlangt (vgl BSG Urteil vom 29.3.1978 - 5 RJ 4/77 - SozR 2200 § 1265 Nr. 32 S 95 f mwN; vgl auch BSG Urteil vom 30.8.1967 - 4 RJ 43/67 - BSGE 27, 139 = SozR Nr. 9 zu § 1268 RVO betreffend den Anspruch auf erhöhte Witwenrente infolge Erziehung eines Kindes; vgl dagegen zur Frage, wer das Kind "überwiegend" iS des § 56 Abs. 2 Satz 8 SGB VI erzogen hat: BSG Urteil vom 17.4.2008 - B 13 R 131/07 R - SozR 4-2600 § 56 Nr. 5 = juris RdNr 15) .
  • BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 26/00 R

    Geschiedenenwitwenrente - Kindererziehung im Zeitpunkt der Ehescheidung -

    Mit der Zahlung einer großen Witwen- oder Witwerrente für die Dauer der Kindererziehung werden Benachteiligungen derjenigen Witwen und Witwer vermieden, denen im Interesse der Kindererziehung eine Erwerbstätigkeit nicht zugemutet wird (BSG Urteile vom 30. August 1967 - 4 RJ 43/67 - BSGE 27, 139, 141 = SozR Nr. 9 zu § 1268 RVO und vom 26. November 1970 - 12 RJ 368/68 - BSGE 32, 117, 118 = SozR Nr. 18 zu § 1268 RVO).

    Dies stimmt mit der Rechtsprechung des BSG zu der entsprechenden früheren Regelung des § 1268 Abs. 2 Nr. 2 RVO überein, wonach die rentenrechtliche Begünstigung der Kindererziehung in Annäherung an die bürgerlich- und familienrechtliche Ordnung an die tatsächliche Wahrnehmung der Erziehungsfunktion gebunden ist, welche regelmäßig mit der Volljährigkeit des Kindes endet und nur im Rahmen der einer Erziehung gleichgestellten Sorge für Kinder, die wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, auch volljährige Personen umfaßt (vgl BSG Urteile vom 30. August 1967 - 4 RJ 43/67 - BSGE 27, 139 = SozR Nr. 9 zu § 1268 RVO, vom 11. Juli 1974 - 4 RJ 205/73 - BSGE 38, 44 = SozR 2200 § 1268 Nr. 3 und vom 11. September 1980 - 5 RJ 40/80 - SozR 2200 § 1268 Nr. 16; BVerfG Beschluß vom 24. Oktober 1979 - 1 BvR 972/79 - SozR 2200 § 1268 Nr. 17).

  • BSG, 24.08.1994 - 4 BS 4/93

    Frühere DDR - Rechtsweg

    Ein solches Versehen kann im Wege der richterlichen Gesetzeskorrektur (nur) dann berichtigt werden, wenn es offensichtlich ist und wenn aus dem Werdegang des Gesetzes der wahre Sinn erschlossen werden kann (BSGE 27, 139, 140 = SozR Nr. 9 zu § 1268 RVO; BSGE 58, 180, 182 = SozR 1300 § 45 Nr. 17; BSG SozR 3-4100 § 59c Nr. 2).
  • BSG, 04.02.1998 - B 9 V 6/96 R

    Beschädigtenversorgung - Wehrpflichtiger der NVA - Unfall auf dem Weg zur Kantine

    Ein Redaktionsversehen des Gesetzgebers kann demgegenüber nur angenommen werden, wenn der Wortlaut des Gesetzes offensichtlich im Widerspruch zum Willen des Gesetzgebers steht, der Gesetzgeber also erkennbar etwas anderes gewollt hat, als das, was im Gesetzeswortlaut zum Ausdruck gekommen ist (vgl BSGE 27, 139, 140 = SozR Nr. 9 zu § 1268 RVO; BSGE 58, 180, 182 = SozR 1300 § 45 Nr. 17; BSG SozR 3-4100 § 59c Nr. 2; BFHE 31, 532, 533 unter Hinweis auf BFHE 17, 280, 282 sowie BVerwG, Buchholz, 310 § 40 VwGO Nr. 75).
  • LSG Bayern, 24.01.2007 - L 16 R 387/06

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Gewährung der sog. großen

    Sinn und Zweck der Gewährung einer großen Witwenrente wegen Erziehung eines Kindes war und ist unverändert, eine ungerechtfertigte Benachteiligung derjenigen Witwen zu vermeiden, denen im Interesse der Erziehung ihrer Kinder eine Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden soll (vgl. BSGE 27, 139, 141; 32, 117 f.).

    In seinen Grundzügen entspricht er dem im Familienrecht als Ausfluss des Personensorgerechts verwendeten Begriff der Erziehung (BSGE 27, 139 f.; 32, 117).

  • BSG, 19.06.1979 - 5 RJ 16/78

    Hinterbliebenenrente - Sohn - Wehrdienst - Volljährigkeit

    Die dafür nun maßgebende Vollendung des 18. Lebensjahres (Art. 1 Nr. 1 dieses Gesetzes, 5 2 Bürgerliches Gesetzbuch -BGB-) war bereits im November 1973 eingetreten, Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) enden regelmäßig das Recht und die Pflicht der Eltern zur Erziehung ihres Kindes mit dem Eintritt der Volljährigkeit (vgl BSGE 27, 139, 1ü0; 38, 44, A5 unter Hinweis auf @@2, 1626, 1631 Abs. 1 BGB).

    Davon ist auch der Gesetzgeber ausgegangen (BT-Drucks 7/1762, Bericht des Rechtsausschusses zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters, Seite 7; BT-Drucks 7/3237, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Sozialversicherung Behinderter, Seite 8)° Es erübrigt sich hier, auf die gegen die Entscheidung BSGE 27, 139 ff in der Literatur vorgebrachten Bedenken und auf die Frage einzugeben, ob im Einzelfall eine Erziehung auch nach Eintritt der Volljährigkeit erforderlich sein kann sowie ob sich eine schematische Altersgrenze insoweit mit Allgemeingültigkeit aufstellen läßt (vgl Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Bd III S 707 o; Bley, Erziehungswitwenrente und Volljährigkeit, SGB 1975, 45, 46), Der Klägerin steht nämlich die mit Rücksicht auf die Kindeserziehung erhöhte Witwenrente bereits aufgrund der Übergangsregelung des Art. 10 Nr. 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 31, Juli 1974 zu.

  • BSG, 26.09.1990 - 9b/7 RAr 96/88

    Höhe des Übergangsgeldes bei zuvor bezogenem Versorgungskrankengeld

    Ein solches Versehen kann im Wege der richterlichen Gesetzeskorrektur berichtigt werden, wenn es offensichtlich ist und wenn aus dem Werdegang des Gesetzes der wahre Sinn erschlossen werden kann (BSGE 27, 139, 140 = SozR Nr. 9 zu § 1268 Reichsversicherungsordnung - RVO - BSGE 58, 180, 182 = SozE 1300 45 Nr. 17).
  • BSG, 14.09.1994 - 4 BS 2/93

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Rechtsweges - Anforderungen an die

    Ein solches Versehen kann im Wege der richterlichen Gesetzeskorrektur (nur) dann berichtigt werden, wenn es offensichtlich ist und wenn aus dem Werdegang des Gesetzes der wahre Sinn erschlossen werden kann (BSGE 27, 139, 140 = SozR Nr. 9 zu § 1268 RVO; BSGE 58, 180, 182 = SozR 1300 § 45 Nr. 17; BSG SozR 3-4100 § 59c Nr. 2).
  • BSG, 14.09.1994 - 4 BS 5/93

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Rechtsweges - Anforderungen an die

    Ein solches Versehen kann im Wege der richterlichen Gesetzeskorrektur (nur) dann berichtigt werden, wenn es offensichtlich ist und wenn aus dem Werdegang des Gesetzes der wahre Sinn erschlossen werden kann (BSGE 27, 139, 140 = SozR Nr. 9 zu § 1268 RVO; BSGE 58, 180, 182 = SozR 1300 § 45 Nr. 17; BSG SozR 3-4100 § 59c Nr. 2).
  • BSG, 18.03.1982 - 11 RA 28/81

    Rente; Hinterbliebenenrente; Auszahlung ins Ausland

    Daß die Klägerin zu 1) ihr gegenüber gleichwohl noch "erziehungsberechtigt" in dem vom -' Gesetz gemeinten Sinne sei (zur - verfassungsgemäßen - Auslegung des Begriffs vgl BSGE 27, 139, 140; 38, 44, 45; SozR 2200 S 1268 Nrn 12, 16; BVerfG, Beschluß vom 24. Oktober 1979 in SozR 2200 S 1268 Nr. 17), ergibt sich weder aus den Feststellungen des LSG noch enthält das Revisionsvorbringen dahingehende Anhaltspunkte.
  • LSG Baden-Württemberg, 19.06.2018 - L 9 R 4858/17
  • BSG, 16.09.1994 - 4 BS 3/93

    Anspruch auf Weitergewährung einer berufsbezogenen Zuwendung für frühere

  • BSG, 14.09.1994 - 4 BS 6/93

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Rechtsweges - Anforderungen an die

  • BSG, 02.10.1984 - 5b RJ 76/83

    Abfindung einer Witwe - Witwenrente - Vollendung des 18. Lebensjahres -

  • BSG, 21.09.1983 - 4 RJ 83/82

    Unterhalt für ein volljähriges Kind - Berufsausbildung - Erziehung

  • BSG, 29.03.1978 - 5 RJ 4/77

    Waisenrentenberechtigtes Kind - Erziehung durch die frühere Ehefrau - Konkrete

  • BSG, 26.11.1970 - 12 RJ 368/68

    Erhöhte Witwenrente - Erziehungswitwenrente - Heimunterbringung der Waise -

  • SG Itzehoe, 28.02.2012 - S 11 AL 86/09

    Gründungszuschuss - Förderausschluss - Zeitpunkt - folgender Monat - Erreichen

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